Was ist eigentlich Ergotherapie?

Ergotherapie gehört wie Physiotherapie, Logopädie und Podologie zu den medizinischen Heilberufen.

Die Ergotherapie hilft Menschen dabei, eine durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verlorengegangene oder noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben (wieder) zu erreichen. Funktionen und Fähigkeiten eines Menschen können zum Beispiel durch einen Schlaganfall verloren gehen oder bei Kindern aufgrund von Entwicklungsstörungen in nicht ausreichendem Maße ausgebildet sein.

Unabhängig vom Alter des Patienten geht es in der Ergotherapie immer um den Alltag. Im Mittelpunkt steht die Fähigkeit, alltägliche Bewegungen und Abläufe möglichst selbstständig auszuführen und die vielen Herausforderungen des ganz normalen Lebens zu meistern. Ziel ist ein möglichst aktives und selbst bestimmtes Leben – im Kindergarten, in der Schule, im Beruf, in der Familie und in der Freizeit.

Dieses Ziel wird bei Ergotherapie Wittebrock mittels verschiedener ergotherapeutischer Maßnahmen verfolgt. In unserer Praxis in Ahaus-Ottenstein bieten wir Ergotherapie für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren an.

Zunächst erstellen wir für Sie einen genauen ergotherapeutischen Befund. Im zweiten Schritt ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die Therapieziele und erarbeiten Ihren persönlichen Behandlungsplan. Uns ist es sehr wichtig, Sie ganzheitlich zu behandeln. Deshalb berücksichtigen wir immer Ihre eigene Lebensgeschichte. Gerne beziehen wir auch Ihre Angehörigen mit ein.


 Wie erhalte ich Ergotherapie?

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Eine ergotherapeutische Verordnung kann sowohl vom Allgemein- als auch vom Facharzt (Kinderarzt, Orthopäde, Neurologe…) ausgestellt werden.

Diese enthält die Diagnose und die durchzuführende ergotherapeutische Maßnahme. Auch Umfang und Frequenz der Behandlungen werden im Rahmen der Verordnung festgelegt.

Kinder und Jugendliche können auch bei Verdacht auf eine Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in unsere ergotherapeutische Praxis überwiesen werden.

Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, die privaten Krankenversicherungen oder die Berufsgenossenschaften. Bei Klienten der gesetzlichen Krankenkassen fällt die übliche Zuzahlung an, außer es besteht eine Befreiung. Bei Kindern entfällt die Zuzahlung. Auch ohne Rezept können Sie als Selbstzahler einen Teil unserer therapeutischen Leistungen in Anspruch nehmen.